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1331. Juni 10. Pavia.

IV id. Jun.

Johann, König von Böhmen und Polen und Graf von Luxemburg, bestimmt, dass die den Gebrüdern Wolfram und Mathias gen. von Panowicz auf deren Lebenszeit verpfändete Stadt Brunow (Braunau in Böhmen, hart an der schlesischen Grenze) mit dem Territorium nach deren Tode ohne weiteres an Abt und Kloster daselbst falle.

Aus dem im Klosterarch. zu Braunau befindlichen Or. in doppelter Ausfertigung, auf deren einer der Zusatz steht, die Gebrüder Wolfram und Mathias von P. sowie die Schöffen uud die Bürgerschaft von Braunau geloben, den königlichen Befehl prompt zu erfüllen. Auszüglich abgedr. bei Emler, Reg. Bohem. et Morav. III, 690.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.